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Unsere BLZ & BIC
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Vorwort

Meine Stiftung in der Stiftergemeinschaft -
so vielfältig wie das Leben, so individuell wie ich selbst

Nach dem Sinn unseres Lebens gefragt, finden wir Menschen sehr viele individuell geprägte Antworten. Dabei wollen alle gesund, glücklich und zufrieden, aber auch finanziell unabhängig sein. Sind diese Ziele weitgehend  erreicht, besteht häufig im Rahmen der individuellen finanziellen Möglichkeiten der Wunsch, anderen Menschen zu helfen.

Um dies zu unterstützen, stellt sich die Sparkasse Altötting-Mühldorf den gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit und bietet den kompetenten Rahmen einer Stiftergemeinschaft.

Individuell, steuerlich gefördert und in der Verwaltung optimiert, profitiert jeder einzelne Stifter von dieser Idee. Im Gegensatz zu einmaligen Spenden und Zuwendungen können mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen kulturelle, soziale und sportliche Einrichtungen, aber auch andere gewünschte gemeinnützige Zwecke auf Dauer nachhaltig unterstützt werden.

Als Stifter können Sie auf diesem Wege einen „ewigen“ Wert zum Wohle unseres Wirtschafts- und Kulturraumes schaffen. Überzeugen Sie sich bei uns in der Sparkasse Altötting-Mühldorf von unserer Stiftungskompetenz - Sie sind uns herzlich  willkommen.

 

Theobald Gschwandtner
Stiftungsberater

Telefon 08631 611 8484
Telefax 08631 611 8489

Ihre Vorteile

Nie war es einfacher, eine Stiftung zu errichten.

Mit der Stiftergemeinschaft will die Sparkasse Altötting-Mühldorf den Bürgerinnen und Bürger der Region ein Instrument an die Hand geben,
sich als Stifter dauerhaft gemeinnützig zu engagieren.

Die Stiftergemeinschaft bündelt das Wirken vieler Stifter in unserer Heimat für verschiedene, individuell bestimmbare Zwecke.

Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft profitieren Sie:

  • durch eine äußerst einfache Stiftungserrichtung
  • von höheren Stiftungserträgen durch eine gemeinschaftliche Anlage des Stiftungsvermögens
  • von einer professionellen Stiftungsverwaltung
  • und von einem Höchstmaß an Flexibilität bei der Zweckbestimmung
Stiftungszweck

In der Region Altötting-Mühldorf wirken.

Unsere Heimat ist sehr stark durch das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben geformt, das in den vergangenen Jahrzehnten geschaffen worden ist. Die Region ist lebendig, weil die Menschen, die hier leben, ihre Region gestalten.

Die Heimat verliert an Attraktivität, wenn kulturelle oder soziale Angebote abnehmen und Vereine oder Sportstätten ihre Vielfalt einschränken, denn unsere Heimat ist geprägt vom zwischenmenschlichen Miteinander der Bürgerinnen und Bürger.

Wenn die Lebensqualität einer Region durch die beschriebenen Einschnitte sinkt, dann sind diejenigen gefragt, die im Leben mit hoher Leistungsbereitschaft und viel Verantwortung für andere beweisen, wie man Dinge zum Wohle einer Region verändert. Kurz: Sie sind gefordert!

Ihre Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Altötting-Mühldorf ist das ideale Werkzeug dafür. Ihre Stiftung: Engagiert. Erfolgreich. Ewig.

Sie können aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung festgesetzten Zwecken auswählen. Nachfolgend einige Beispiele in Wort und Bild:

Sport

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Wohlfahrtswesen

Umwelt und Naturschutz

Denkmalschutz- und pflege

Bürgerliches Engagement

Ihre Fragen
Was ist eine Stiftung?

Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.

Hier ein Beispiel: Vermachen Sie z. B. einer Forschungseinrichtung per Testament Ihr Vermögen als Spende, so wird diese Spende zeitnah verbraucht. Ihr Name und Ihre großzügige Zuwendung geraten schnell in Vergessenheit.

Errichten Sie hingegen Ihre Stiftung in der Stiftergemeinschaft zu Gunsten einer Forschungseinrichtung, so wird das Stiftungsvermögen angelegt und die von Ihnen begünstigte Forschungseinrichtung erhält Jahr für Jahr in Ihrem Namen die Erträge aus dem Stiftungsvermögen. Ihr Name und Ihre Verbundenheit mit der Forschungseinrichtung bleiben über die jährlichen Zuwendungen dauerhaft in Erinnerung.

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?

Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten.

Welche Zwecke kann ich mit meiner Stiftung verfolgen?

Sie können aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung festgesetzten Zwecken auswählen. Sie bestimmen den zu fördernden Zweck ganz individuell. Dabei können Sie regional, national oder international tätige Einrichtungen unterstützen. Ihr Wille steht im Mittelpunkt.

Muss ich mich mit dem Stiftungszweck auf ewig festlegen?

Nein, im Gegensatz zu einer Einzelstiftung bietet Ihnen die Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken Ihren  Interessen und Bedürfnissen anzupassen. Die Flexibilität spiegelt sich in folgendem Lebensphasenmodell wider:
1. Phase:

Sie haben Kinder/Enkel und fördern aus den Erträgen Kinder- und Jugendeinrichtungen.

2. Phase:

Während der Schul- und Studienzeit Ihrer Kinder/Enkel fördern Sie die Bildungseinrichtungen.

3. Phase:

Nach dem Eintritt der Kinder/Enkel in das Berufsleben fördert Ihre Stiftung z. B. Pflegeeinrichtungen.

Ist die Errichtung und Verwaltung meiner Stiftung für mich sehr aufwendig?

Im Prinzip ja, aber im Rahmen der Stiftergemeinschaft haben wir für Sie vorgearbeitet. Stifter in der Stiftergemeinschaft werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt per Unterschrift. Sie wählen eine zu fördernde Einrichtung und legen die Höhe des Stiftungsvermögens fest.

Alles andere wird für Sie vom Stiftungsverwalter, der Sparkasse und Ihrem Kundenbetreuer erledigt. Sie erhalten jährlich einen umfassenden Geschäftsbericht, der Sie über Anlageergebnisse, Portfoliostruktur und die durch die Stiftergemeinschaft insgesamt unterstützten Einrichtungen aufklärt. Wenn Sie es wünschen, können Sie sich auch aktiv in die Arbeit Ihrer Stiftung einbringen, z. B. bei der Scheckübergabe an die geförderte Einrichtung.

Ab welchen Betrag kann meine Stiftung errichtet werden?

Die Stiftergemeinschaft möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen” der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie deshalb bereits mit einem Betrag in Höhe von 25.000 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen.

Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.

Wie wird der dauerhafte Bestand meiner Stiftung gewährleistet?

Viele Stiftungen werden zu Lebzeiten vom Stifter selbst oder durch ehrenamtlich tätige Personen verwaltet. In einer immer komplizierter werdenden Rechts- und Steuerwelt ergeben sich wegen der fehlenden Fachkenntnis häufig Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters zwangsläufig in fremde Hände übergeben werden muss.

Bereits heute stehen Ihnen für die Verwaltung Ihrer Stiftung professionelle Partner zur Verfügung, die unabhängig von natürlichen Personen sicherstellen, dass Ihr Wille dauerhaft erfüllt wird. Verbunden ist dies mit einer zuverlässigen Kontrollinstanz, durch eine bewährte Institution, die Sparkasse Altötting-MühldorfAltötting-Mühldorf.

Ihre Stiftung wird gemeinsam mit anderen Stiftungen kostenoptimiert von einer renommierten Stiftungsverwaltungsgesellschaft, der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, verwaltet. Diese übernimmt gemeinsam mit der Sparkasse die auf Seite 17 der Broschüre aufgeführten Verwaltungsarbeiten für Ihre Stiftung. Ihnen bleibt die schöne Seite des Stiftens.

Jetzt unterstützen

Ihre Region braucht Ihre großzügige Unterstützung.

Sie möchten die Arbeit der Stiftungen unterstützen?
Dann überweisen Sie bitte auf das Spendenkonto und geben den Namen der Stiftung im Verwendungszweck an.  

 

Empfänger Stiftergemeinschaft der Sparkasse Altötting-Mühldorf
IBAN DE80 71151020 0031 0419 40
BIC BYLADEM1MDF
Verwendungszweck Name der Stiftung, Ihre Anschrift

Für Interessenten

Stiftungsbroschüre Ansehen

 

Zuwendungsbestätigung:
Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte geben Sie bei Beträgen von 200 Euro und mehr Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können.

Bildrechte:
Fotolia, Stadt Mühldorf, Sparkassenverlag, MEV-Verlag

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